Heimbeirat
Im Heimgesetz sind wesentliche Punkte für das Leben in Senioreneinrichtungen festgelegt. Es hat den Zweck, die Interessen
und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen. In diesem Gesetz wird geregelt, dass zwischen dem Bewohner und dem Heimträger ein
Heimvertrag abgeschlossen werden muss. Ein wichtiger Teil in diesem Gesetz regelt die Mitwirkung der Heimbewohner, die unter
anderem auch Wohn- und Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeit mitgestalten können. In St. Josef wird zu diesem Zweck ein Heimbeirat gewählt.
Es gehört auch zu den Aufgaben eines Heimbeirates, neuen Bewohnern das Einleben in ihrer neuen Umgebung zu erleichtern. Sowohl die Heimbewohner als auch die Heimleitung sind froh, wenn neue Heimbewohner aktiv mitmachen und neue Ideen mit einbringen. Außerdem gestaltet sich das Einleben viel leichter, wenn man sich zu einer Interessengruppe gesellt.
